Kosten

Das Honorar eines Rechtsanwaltes bemisst sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Anwalt erhält seine Vergütung ohne Rücksicht auf den Erfolg seines Tuns.

Ausgangspunkt für die Höhe des Honorars ist der Gegenstandswert und die jeweils vom Anwalt auszuführende Tätigkeit (bsp. Beratung, außergerichtliche Vertretung, Klageerhebung, Gerichtstermin, Beweisverfahren). Bei der aussergerichtlichen Tätigkeit bemisst sich das Honorar darüber hinaus nach der Bedeutung der Sache,
aufgewendeter Arbeitszeit und dem Schwierigkeitsgrad.

Ausführliche Erläuterungen zum Gebührensystem finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Honorar frei zu vereinbaren
(*Vergütungsvereinbarung*).

Welche Kosten konkret auf Sie zukommen und ob die Möglichkeit der Übernahme der Kosten durch Dritte (Beratungshilfe, PKH, Rechtschutz, usw.) besteht, kann erst dann zuverlässig beurteilt werden, wenn der Sachverhalt im Rahmen eines ersten Gespräches erörtert wird und ggf. aussagekräftige Unterlagen vorgelegt werden.


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